AGB - Vienna Dance Center 2024/2023
1. Semesterkurse
Die Semesterkurse laufen mit 23.09.2024/31.01.2025 ( abhängig vom Kurstag ) automatisch aus bzw. nach der vorab angegebenen Laufzeit. Der Kursaustritt des Teilnehmers ist nur semesterweise möglich. Der Kursbeitrag kann grundsätzlich nicht rückerstattet werden. Ausnahmen sind Verletzungen oder andere schwerwiegende Gründe mit fachärztlicher Bestätigung. Der Kursbeitrag wird in diesem Fall aliquot, ab dem Tag der schriftlichen Abmeldung abzüglich eines Verwaltungsaufwandes von 15€ und der bis dahin konsumierten Kurseinheiten in Form eines 1 Jahr gültigen Gutscheines gutgeschrieben. Es werden niemals Geldbeträge rückerstattet.
Die Flatrate verpflichtet, je nach Wahl der Mitgliedschaft, entweder zu einer Mindestlaufzeit/Mindestbindung von 6 oder 12 Monaten und wird bei Nichtkündigung automatisch bis auf Widerruf verlängert. Eine Kündigung des Vertrags kann maximal 4 Wochen vor Ablauf der Vertragsverlängerung ohne Angaben von Gründen schriftlich erfolgen.
Der Erziehungsberechtigte übernimmt die persönliche Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten des Minderjährigen. Der Erziehungsberechtigte hat darüber hinaus das Tanzstudio hinsichtlich sämtlicher Schadenersatzansprüche schad- und klaglos zu halten, die vom Minderjährigen geltend gemacht werden. Die/der Erziehungsberechtigte, der im Namen des minderjährigen Kunden den Vertrag abschließt, erklärt sein Einverständnis, dass das Vienna Dance Center keinerlei Aufsichtspflichten über den Minderjährigen ausübt. Dies gilt insbesondere für das Verhalten unmittelbar vor Beginn oder nach Ende des Tanzunterrichts und außerhalb des Tanzsaales. Der Lehrkörper des Vienna Dance Centers ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu einem disziplinierten Verhalten anzuleiten. TeilnehmerInnen im Allgemeinen haben der Hausordnung, den Weisungen des Lehrkörpers und der Geschäftsleitung Folge zu leisten.
6. Austritt
Ein Austritt des Teilnehmers ist nur am Ende der Vertragsbindung möglich. In entsprechenden begründeten Fällen infolge einer schweren Erkrankung, Verletzung oder Schwangerschaft, die bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war, bestätigt durch ein fachärztliches Gutachten, ist eine Unterbrechung bis zur Genesung bzw. eine vorzeitige Vertragauflösung während des Unterrichtsjahres zulässig. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird einem Austritt nicht gleichgestellt, die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch und zur Zahlung des Schulgeldes bleibt weiterhin bis zum Ende des Unterrichtsjahres aufrecht.
Die monatliche Zahlung muss jeweils bis zum 5ten des laufenden Monats im Vorhinein erfolgen. Bei Zahlungsrückstand von mehr als 10 Tagen erfolgt eine Mahnung. Hierfür werden Mahnspesen in der Höhe von 10€ verrechnet. Bei Zahlungsrückstand von mehr als 31 Tagen wird der Schüler so lange vom Unterricht ausgeschlossen, bis die offene Zahlung bei VDC eingelangt ist. Die Zahlungspflicht bleibt dessen ungeachtet bis Vertragsende aufrecht. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 10% p.a. Sollten die Beiträge nach Zahlungserinnerung nicht auf dem Konto von Vienna Dance Center einlangen, sind wir berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zu den Kursen bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren.
Die Zahlungspflicht besteht auch im Falle einer Erkrankung oder des Nichterscheinens zum Unterricht aus anderer Ursache. Ist der gesetzliche Vertreter mit der Zahlung ganz oder teilweise länger als ein Monat in Verzug, so kann der Kursteilnehmer aus dem Vienna Dance Center ausgeschlossen werden, doch bleibt die Zahlungspflicht bis zum Ende des Schuljahres aufrecht. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% sowie Mahngebühren verrechnet.
9. Zahlungsmöglichkeiten: bar, mit Bankomat- bzw. Kreditkarte oder mittels Banküberweisung nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Leitung
I. Verstoß gegen die Vertragsstatuten oder die Hausordnung
II. Verstöße gegen die Wohlanständigkeit bzw. disziplinärer Punkte
III. Unsittliches Verhalten
IV. Begehen einer dem Gesetz nach strafbaren Handlung
V. Zahlungsrückstand von mehr als 31 Tagen
VI. Im Falle eines Ausschlusses wird die Unterrichtsgebühr bis Ende des laufenden Schuljahres per sofort fällig gestellt.
12. Foto und Videoaufnahmen
Die/der SchülerIn/ Erziehungsberechtigte erklärt sich dazu bereit, moralisch unbedenkliche Foto– und Videoaufnahmen von sich auf Veranlassung der VDC - Leitung zur unentgeltlichen Veröffentlichung zu VDC-Werbezwecken zur Verfügung zu stellen, sowie Foto– und Filmaufnahmen zuzustimmen. Im Rahmen von Veranstaltungen und Ausbildungseinheiten werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt und anschließend verwendet. Dies erfolgt zum Zweck der Dokumentation und für eigene Marketingzwecke. Zweck dieser Aufnahmen ist die Steigerung des Bekanntheitsgrades. Dies geschieht durch Berichterstattung und Bewerbung künftiger Veranstaltungen in audiovisuellen Medien (Printmedien, Druckwerken, Rundfunk Veröffentlichung sowie Online auf der Website, im Newsletter und in Social Media Kanälen wie u.a. Facebook, Instagram und Youtube. Bei der Anfertigung und Veröffentlichung wird darauf geachtet, dass keine berechtigten Interessen von abgebildeten Personen verletzt werden. Im Zweifelsfall wird eine schriftliche Einwilligung eingeholt.
13. Die Aufsichtspflicht des Vienna Dance Centers beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Kinder vom Lehrer für die Kursstunde übernommen werden und endet nach Beendigung der Unterrichtseinheit.
14. GARDEROBEN
I. Für die Benützung von Garderobenspinde im VDC ist ein gültiger Lichtbildausweis notwendig
II. Sollte es zu einem Verlust des Schlüssels kommen, wird eine Gebühr von € 60,00 eingehoben wird.
III. Für gestohlene bzw. abhanden gekommene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Für persönlichen Gegenstände und vor allem
Wertgegenstände stehen die versperrbaren Garderobenspinde zur Verfügung.
IV. Gefundene Gegenstände werden einen Monat lang in unserer Fundkiste aufbewahrt und anschließend einer karitativen Organisation übergeben.
V. Bitte hinterlassen Sie die Garderobe, den Aufenthaltsbereich und die Tanzstudios in sauberem Zustand.
VI. Die Garderobenspinde sind bis eine Stunde nach Ende des Tanzunterrichts zu leeren. Verschlossene Spinde werden anderntags geöffnet und der Inhalt den
Fundsachen zugeführt. Es ist nicht gestattet den Spind länger als einen Tag zu belegen.
15. Datenschutz
Aus organisatorischen Gründen werden die Daten der Kursteilnehmer gespeichert. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Sie erhalten völlig unverbindlich unsere Informationen und Newsletter zugesandt, dieses Service kann jeder Zeit von Ihnen schriftlich storniert werden. siehe Datenschutzrichtlinien
16. Haftung
17. Diese Richtlinien sind für die Teilnehmer/innen an Kursen und Mitglieder im Vienna Dance Center bindend. Der gesetzliche Vertreter des Kursteilnehmers bzw. KursteilnehmerInnen bzw. des Mitglieds hat/haben diese Richtlinien mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular zur Kenntnis genommen und diese vollinhaltlich akzeptiert.